Neue Strahlenschutzrichtlinie, gültig ab 01.01.2021
Ich weiß, dass bei Ihnen eine große Verunsicherung und Informationsbedarf bestand bzw. besteht.
Vorab schon mal eine gute Nachricht: „Es gibt keine Gesundheitsgefährdung für den Feten, weder durch den 2 D-, noch durch den 3 oder 4 D- Ultraschall, so wie dieser in unserer Praxis angewandt wurde bzw. auch weiterhin anwendet wird.“
Dennoch müssen wir den § 10 der Strahlenschutzverordnung etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Im Artikel 4 geht ...
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JAN
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